Ökologie im Städtebau

Die Berücksichtigung ökologischer Belange muss sich auf alle Ebenen der Planung beziehen. Sie beginnt schon bei den Raumordnungsplänen, den Wirtschaftsentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsplänen und wird in der Bauleitplanung der Gemeinden für jedermann deutlich. In einer zeitgemäßen Planung sind die natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft und Energie zu schonen. Den Menschen ist eine naturnahe, schadstoffarme Umwelt zu erhalten oder wieder zu schaffen.

Die Landschaftsplanung wurde bereits 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz bundesweit eingeführt und dient als Planungsinstrument zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch in Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im jeweiligen Planungsraum auswirken können.

Durch Nutzungsänderungen und Nutzungsintensivierungen ist der Naturhaushalt, das heißt Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie das Landschaftsbild, charakterisiert durch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft bedroht. Diese Faktoren stellen die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen dar und sind wichtige Voraussetzungen für die Erholung in einer ungestörten Landschaft.

Zu den Zielen einer nachhaltigen Städtebaupolitik zählen in ökologischer Hinsicht der sparsame und schonende Umgang mit Bauland sowie die Minimierung des Flächenaufwandes für die Erschließung. Dazu gilt es bei der Vorhabenplanung zu bedenken, inwieweit der bauplanungsrechtlich zulässige Rahmen (Geschossflächenzahl / Grundflächenzahl) im Sinne der Ressourcenschonung maximal ausgeschöpft werden soll. Außerdem kann es sich anbieten, beispielsweise Industriebrachen, ehemals militärisch genutzte bzw. andere untergenutzte Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen oder Baulücken auszufüllen.

Um den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Planung gerecht zu werden, muss es verstärkt gelingen, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die räumliche Gesamtplanung sowie in Fachplanungen zu integrieren.

Dabei wird die strategische Umweltprüfung - die auch für die Landschaftsplanung selbst Anwendung findet - in Zukunft eine wichtige Rolle für die Gewährleistung einer umweltverträglichen Planaufstellung sowie für die Überwachung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen übernehmen.

Ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Vorhabenplanung ist die städtebauliche Einbindung neuer Vorhaben in das vorhandene Umfeld. In ökologischer Hinsicht spielen dabei die Ausrichtung der Gebäudekörper und gebietstypische Windströmungen, die eine natürliche Belüftung des Siedlungsbereiches sicherstellen, eine Rolle.

Keines der im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung diskutierten Ziele ist für sich betrachtet völlig neu. Bisher wurden diese Anforderungen jedoch meist sektoral betrachtet: Flächensparendes Bauen, kostengünstiges Bauen, Energieeinsparung, Verkehrsberuhigung oder Verwendung nachwachsender Rohstoffe sind nur einige der Themen, die im Mittelpunkt der städtebaulichen Planungen der vergangenen Jahre gestanden haben. Nachhaltigkeit im Städtebau muss deshalb als der Anspruch verstanden werden, diese nicht immer gleichgerichteten Ziele zu einer integrierten städtebaulichen Konzeption zusammenzufassen, die gleichermaßen umweltverträglich, sozialgerecht und wirtschaftlich ist. Neben der Neuentwicklung von Siedlungen steht dabei im zunehmenden Maße auch eine ökologisch orientierte Sanierung und Umgestaltung des Siedlungsbestandes im Mittelpunkt des Interesses. Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Ziele sind neben einer verantwortungsbewussten, ökologisch orientierten Stadtplanung auch das Engagement und die wirkungsvolle Beteiligung aller gesellschaftlicher Gruppen in der Gemeinde. Nachhaltiger Städtebau wird deshalb neben einer Änderung der inhaltlichen Schwerpunkte häufig auch einer Änderung der Planungsmethodik bedürfen.

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