Städtebau - Leistungsbild
Der Lebensraum Stadt unterliegt einem kontinuierlichen Veränderungsprozess. Die Vielfalt der Funktionen, Strukturen und Wechselwirkungen, die Ansprüche der Menschen an „ihre“ Stadt, aber auch die aktuellen Tendenzen und Veränderungen der Planungsmethodik zu berücksichtigen, ist elementare Voraussetzung unserer Planungsleistungen. Dabei ist die Planung ein systematischer, sich progressiv weiterentwickelnder und interdisziplinärer Verlauf, um eine städtebauliche Entwicklung innerhalb eines Gebietes zu beeinflussen.
Die Grundelemente stellen dabei die vorbereitende (Flächennutzungsplan) und verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) dar. Wir entwickeln städtebauliche Entwürfe für Städte, Gemeinden und Investoren.
Zur Durchführung eines qualifizierten Planverfahrens gemäß dem Baugesetzbuch zählen unter anderem die Terminplanung, die Anfertigung sämtlicher Vorlagen mit entsprechender Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der notwendigen Begründung sowie der Abwicklung aller erforderlichen Verfahrensschritte. Die Erarbeitung von Abwägungsvorschlägen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belande sowie die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind selbstverständlich.
Im Bereich Stadtplanung erbringen wir folgende Leistungen:
- Vorbereitende Bauleitplanung, Neuaufstellung und Planänderung eines Flächennutzungsplanes
- Verbindliche Bauleitplanung, Neuaufstellung und Planänderung eines Bebauungsplanes bzw. eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan), Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
- Beratung zu Fragen des Planverfahrens und des erforderlichen Leistungsumfanges, Koordination der Fachplanungen und Abwicklung des Verfahrens nach dem BauGB, insbesondere Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit, Vorbereitung der Beschlussfassung in den kommunalen Gremien, Beratung in rechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen
- Ergänzende Landschaftsplanung zur Bauleitplanung, wie Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB, Grünordnungspläne und Bearbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung
- Abrundungssatzung, Klarstellungs- und Ergänzungsatzung
- Gestaltungs- und Erhaltungssatzung, örtliche Bauvorschriften
- Städtebaulicher Entwurf, Wohnquartier im städtischen Umfeld und im ländlichen Umfeld
- Maßnahmen der Dorfentwicklung, Dorferneuerung
- Gestaltung von Erschließungsstraßen, Plätzen und Freizeitflächen